Nach deinem Unfall: Professionelle Unterstützung statt Stress und Ärger

Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger sichere ich deine Ansprüche gegenüber der Versicherung – damit du schnell zu deinem Recht kommst.

  • Freie Wahl des Sachverständigen
  • Bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite
  • Begutachtung vor Ort, auch kurzfristig

Jetzt kostenlos beraten lassen

Wir melden uns kurzfristig — auch am Wochenende.

Mit dem Absenden gilt unsere Datenschutzerklärung . Die Angaben werden ausschließlich zur Beantwortung dieser Anfrage genutzt.

Freie Wahl des Gutachters

Wer das Fahrzeug begutachtet, entscheidet der Geschädigte — nicht die Versicherung der Gegenseite.

Kosten trägt die Gegenseite

Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten des Gutachtens.

Mehr als die Reparatur

Wertminderung, Nutzungsausfall, Abschlepp- und Anwaltskosten gehören zum Schaden und werden mit erfasst.

Die erste Frage nach dem Unfall

Wer zahlt das Gutachten?

Das hängt daran, wer den Unfall verursacht hat. Drei Fälle, drei Antworten — und in keinem davon müssen Sie in Vorleistung gehen, ohne es vorher zu wissen.

Unverschuldet

Die Gegenseite zahlt

Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt in der Regel die Kosten des Gutachtens — zusätzlich zum Schaden selbst. Für Sie bleibt nichts offen.

Teilschuld

Anteilig

Bei geteilter Haftung wird auch das Gutachten anteilig erstattet. Wie hoch der Anteil ist, ergibt sich aus der Haftungsquote.

Selbst verschuldet

Kasko oder Sie

Hier zahlt die eigene Kaskoversicherung oder Sie selbst. Wir sagen Ihnen vorher, woran Sie sind — nicht hinterher.

Was kostet ein Unfallgutachten? Das Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe, nicht nach Stunden. Deshalb steht hier keine Zahl — sie wäre in den meisten Fällen falsch. Schildern Sie uns den Schaden, dann wissen Sie es.

Unabhängiger Sachverständiger

Unabhängig heißt: wir arbeiten für Sie

Nach einem unverschuldeten Unfall meldet sich oft die gegnerische Versicherung und bietet an, einen Gutachter zu schicken. Das darf sie — beauftragen müssen Sie ihn nicht. Wir werden von Ihnen beauftragt und erfassen den Schaden vollständig, einschließlich der Posten, die neben der Reparatur liegen.

  • Von Ihnen beauftragt, nicht von der Gegenseite
  • Keine Bindung an Werkstatt oder Versicherung
  • Der Befund geht an Sie — Sie entscheiden, was damit passiert
  • Wertminderung und Nutzungsausfall werden mit ermittelt

Nach einem unverschuldeten Unfall

Was zum Schaden gehört

Die Reparatur ist der offensichtliche Teil. Das Gutachten erfasst auch, was daneben liegt — und was nicht erfasst ist, wird nicht erstattet.

  • Reparaturkosten
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Abschlepp- und Standkosten
  • Kosten des Sachverständigen
  • Anwaltskosten

Schritt für Schritt

So einfach kommst du zu deinem Recht – in nur 3 Schritten

  1. 1

    Anruf genügt

    Ruf mich direkt nach dem Unfall an oder schreib mir – ich melde mich umgehend und kläre mit dir die ersten Schritte, völlig unverbindlich.

  2. 2

    Vor-Ort-Begutachtung

    Ich komme zu dir und nehme den Schaden genau unter die Lupe: Fotos, Messungen, Dokumentation – alles, was für ein belastbares Gutachten nötig ist.

  3. 3

    Gutachten & Abwicklung

    Du erhältst ein detailliertes, gerichtsfestes Gutachten. Ich unterstütze dich bei der Kommunikation mit der Versicherung, bis alles geregelt ist.

Unfallgutachten, Kfz-Gutachten, Schadensgutachten

Drei Wörter für denselben Vorgang: Ein Sachverständiger sieht sich das Fahrzeug an und hält fest, was beschädigt ist, was die Instandsetzung kostet und was das Fahrzeug durch den Unfall an Wert verliert. Welchen Begriff Ihre Versicherung benutzt, spielt keine Rolle — gemeint ist dasselbe Papier.

Etwas anderes ist das Wertgutachten: Das ermittelt den Wert eines unbeschädigten Fahrzeugs, etwa vor einem Verkauf. Nach einem Unfall brauchen Sie das hier.

Gutachter in Ihrer Nähe

Wir kommen zum Fahrzeug: zur Werkstatt, nach Hause oder an den Ort, an dem es nach dem Unfall steht.

  • Unfallgutachten
  • Schadensermittlung
  • Restwertermittlung
  • Reparaturkostenschätzung
  • Wertgutachten
  • Haftpflichtschaden
  • Kaskoschaden
  • Beweissicherung

Häufige Fragen

Antworten auf Ihre Fragen

Wer zahlt das Unfallgutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten in der Regel vollständig — das Gutachten gehört zum erstattungsfähigen Schaden. Bei Teilschuld wird anteilig erstattet, bei selbst verschuldetem Schaden zahlt die eigene Kaskoversicherung oder Sie selbst.

Was kostet ein Unfallgutachten?

Das Honorar richtet sich nach der Höhe des Schadens, nicht nach dem Aufwand in Stunden — so ist es üblich und so rechnen die Versicherungen auch ab. Deshalb steht hier keine Zahl: Sie wäre in den meisten Fällen falsch. Rufen Sie an, schildern Sie den Schaden, dann wissen Sie es.

Darf ich den Gutachter selbst aussuchen?

Ja. Als Geschädigter wählen Sie den Sachverständigen frei. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen einen eigenen Gutachter vorschlagen — beauftragen müssen Sie ihn nicht.

Wie schnell ist ein Gutachter vor Ort?

In der Regel noch am selben oder am nächsten Werktag. Schicken Sie uns vorab ein paar Fotos per WhatsApp, dann können wir den Termin gleich richtig einplanen.

Was brauche ich für den Termin?

Fahrzeugschein, Führerschein, die Unfallmitteilung oder das Aktenzeichen der Polizei, und wenn vorhanden das Kennzeichen des Unfallgegners. Fehlt etwas, klären wir das unterwegs.

Lohnt sich ein Gutachten auch bei kleinem Schaden?

Bei sehr geringen Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag. Wo die Grenze liegt, hängt vom Einzelfall ab — sagen Sie uns am Telefon, was passiert ist, dann sagen wir Ihnen, was sich lohnt. Auch dann, wenn es kein Gutachten ist.

Was kostet mich das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für den Sachverständigen. Du zahlst nichts.

Wie schnell kannst du vor Ort sein?

In der Regel innerhalb weniger Stunden oder am selben Tag – je nach Auslastung. Ruf mich an, und wir vereinbaren den nächstmöglichen Termin.

Muss ich zur Werkstatt der Versicherung?

Nein. Du darfst frei wählen, wo dein Fahrzeug repariert wird. Ein unabhängiges Gutachten sichert dir diese Wahlfreiheit und faire Reparaturkosten.

Was passiert, wenn die Versicherung das Gutachten anzweifelt?

Meine Gutachten sind gerichtsfest und nach anerkannten Standards erstellt. Im Streitfall stehe ich dir beratend zur Seite und verteidige die Werte fachlich.

Unfall gehabt? Ein Anruf genügt.

Wir klären in wenigen Minuten, was zu tun ist, und sehen uns das Fahrzeug kurzfristig an.

0157 71661923
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